projetos
12 L 1795/19•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-05-15, 12 L 1795/19
12 L 1795/19Tribunal Administrativo15 de mai. de 2020
1. Beamtenrechtliche Auswahlentscheidungen sind gemäß Art. 33 Abs. 2 GG nach dem Prinzip der Bestenauslese grundsätzlich auf der Grundlage hinreichend aussagekräftiger dienstlicher Beurteilungen zu treffen. 2. In einer durch ein außergewöhnlich inhomogenes Bewerberfeld gekennzeichneten Ausnahmesituation kann es gerechtfertigt sein, den nach dem Prinzip der Bestenauslese gebotenen Vergleich von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausnahmsweise durch andere geeignete Mittel vorzunehmen. Dabei ist dem Prinzip der Bestenauslese größtmögliche Geltung zu verschaffen. Dies kann etwa durch strukturierte Auswahlgespräche oder Assessment-Center geschehen.
Entscheidungsdatum: 2020-05-15
Aktenzeichen: 12 L 1795/19
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0515.12L1795.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 123 Abs. 1
Beamtenrechtliche Auswahlentscheidungen sind gemäß Art. 33 Abs. 2 GG nach dem Prinzip der Bestenauslese grundsätzlich auf der Grundlage hinreichend aussagekräftiger dienstlicher Beurteilungen zu treffen.
In einer durch ein außergewöhnlich inhomogenes Bewerberfeld gekennzeichneten Ausnahmesituation kann es gerechtfertigt sein, den nach dem Prinzip der Bestenauslese gebotenen Vergleich von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausnahmsweise durch andere geeignete Mittel vorzunehmen. Dabei ist dem Prinzip der Bestenauslese größtmögliche Geltung zu verschaffen. Dies kann etwa durch strukturierte Auswahlgespräche oder Assessment-Center geschehen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.