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6 K 8002/17•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-05-06, 6 K 8002/17
6 K 8002/17Tribunal Administrativo6 de mai. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-06
Aktenzeichen: 6 K 8002/17
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0506.6K8002.17.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 6. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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