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17 K 3465/16•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2020-03-23, 17 K 3465/16
17 K 3465/16Tribunal Administrativo23 de mar. de 2020
Übermittlung personenbezogener Daten eines Fußballfans durch die Polizei an einen Fußballverein im Anschluss an gewalttätige Ausschreitungen im Umfeld eines Spiels der Fußballbundesliga.
Entscheidungsdatum: 2020-03-23
Aktenzeichen: 17 K 3465/16
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0323.17K3465.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: VwGO § 43 Abs. 1, VwGO § 113 Abs. 1 S. 4; PolG NRW § 26, PolG NRW § 29 Abs. 2 Nr. 1 a.F.
Übermittlung personenbezogener Daten eines Fußballfans durch die Polizei an einen Fußballverein im Anschluss an gewalttätige Ausschreitungen im Umfeld eines Spiels der Fußballbundesliga.
Es wird festgestellt, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten der Klägerin am 3. März 2016 an den FC Schalke 04 durch den Beklagten rechtswidrig war.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Klägerin nicht vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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