Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-11-19, 15 L 3742/25

15 L 3742/25Tribunal Administrativo19 de nov. de 2025

Abrir fonte

Regest

Ein Bildungsgang in einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung, der die Anforderungen des § 43 Abs. 2 S. 2 BBiG erfüllt, liegt nur vor, wenn die Berufsbildungseinrichtung die gesamte Ausbildung - sowohl in theoretischer als auch in fachpraktischer Hinsicht verantwortet.

Texto completo

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 15 L 3742/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-11-19

Aktenzeichen: 15 L 3742/25

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:1119.15L3742.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: BBiG § 42 Abs 2 S 1; BBiG § 42 Abs 2 S 2

Leitsätze

Ein Bildungsgang in einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung, der die Anforderungen des § 43 Abs. 2 S. 2 BBiG erfüllt, liegt nur vor, wenn die Berufsbildungseinrichtung die gesamte Ausbildung - sowohl in theoretischer als auch in fachpraktischer Hinsicht verantwortet.

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

    1. Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.