Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-09-23, 16 K 5768/24

16 K 5768/24Tribunal Administrativo23 de set. de 2025

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Verwaltungsgericht Düsseldorf — 16 K 5768/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-09-23

Aktenzeichen: 16 K 5768/24

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0923.16K5768.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung ihres Bescheids vom 27. Juni 2024 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin vom 26. Oktober 2022 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden, soweit die Standorte Nr. 0, 00 und 00 im Sinne dieses Antrags betroffen sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 5/8, die Beklagte zu 3/8.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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