Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-08-26, 14 K 6194/25

14 K 6194/25Tribunal Administrativo26 de ago. de 2025

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Regest

Verstoß gegen Pfichten aus § 2 LHundG NRW, wenn der Halter Hunde einer Aufsichtsperson überlässt, die ungeeignet ist und dies dem Halter auch bekannt ist.

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Verwaltungsgericht Düsseldorf — 14 K 6194/25 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-08-26

Aktenzeichen: 14 K 6194/25

ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0826.14K6194.25.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: § 2, § 12 LHundG NRW

Leitsätze

Verstoß gegen Pfichten aus § 2 LHundG NRW, wenn der Halter Hunde einer Aufsichtsperson überlässt, die ungeeignet ist und dies dem Halter auch bekannt ist.

Tenor

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten leistet.

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