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3 K 1482/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-07-01, 3 K 1482/22
3 K 1482/22Tribunal Administrativo1 de jul. de 2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-01
Aktenzeichen: 3 K 1482/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0701.3K1482.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: 39. BImSchV, § 40 Abs.1 Satz 1 BImSchG; § 47 Abs. 1 BImSchG; § 47 Abs. 4 BImSchG
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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