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26 K 6503/22.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2025-04-08, 26 K 6503/22.A
26 K 6503/22.ATribunal Administrativo8 de abr. de 2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-08
Aktenzeichen: 26 K 6503/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0408.26K6503.22A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Kammer
Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
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