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12 K 2847/24.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-07-01, 12 K 2847/24.A
12 K 2847/24.ATribunal Administrativo1 de jul. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-01
Aktenzeichen: 12 K 2847/24.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0701.12K2847.24A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 00 00 0000 verpflichtet, den Klägern die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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