Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-06-26, 14 L 1352/24

14 L 1352/24Tribunal Administrativo26 de jun. de 2024

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Regest

Der Halter bleibt im Zusammenhang mit der Nutzung von Geschäftsfahrzeugen unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen im Innenverhältnis nach außen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und den Behörden verantwortlich, so dass er sich das Verhalten eines Mitarbeiters zurechnen lassen muss.

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Verwaltungsgericht Düsseldorf — 14 L 1352/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-26

Aktenzeichen: 14 L 1352/24

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0626.14L1352.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: § 31a StVZO

Leitsätze

Der Halter bleibt im Zusammenhang mit der Nutzung von Geschäftsfahrzeugen unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen im Innenverhältnis nach außen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und den Behörden verantwortlich, so dass er sich das Verhalten eines Mitarbeiters zurechnen lassen muss.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.

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