Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-03-12, 14 K 6196/21

14 K 6196/21Tribunal Administrativo12 de mar. de 2024

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Die Anordnung der Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm ist nach der Ergänzung der Ermessenserwägungen rechtmäßig.

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Verwaltungsgericht Düsseldorf — 14 K 6196/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-12

Aktenzeichen: 14 K 6196/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0312.14K6196.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO

Leitsätze

Die Anordnung der Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm ist nach der Ergänzung der Ermessenserwägungen rechtmäßig.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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