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13 K 8332/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-02-14, 13 K 8332/21
13 K 8332/21Tribunal Administrativo14 de fev. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-14
Aktenzeichen: 13 K 8332/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0214.13K8332.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Der Bescheid der Beklagten vom 00. September 2021 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 00. November 2021 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, die ihr unter dem 0. August 2021 gemeldete Covid-19-Erkrankung des Klägers als Dienstunfall anzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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