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21 K 6504/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-01-05, 21 K 6504/21
21 K 6504/21Tribunal Administrativo5 de jan. de 2024
1. Anschluss an VG Düsseldorf, Urt. v. 16.09.2021 - 1 K 3022/20 -.2. Die Ausbildung zum Finanzfachwirt (FH) an der Hochschule Schmalkalden ist gemäß § 2 Abs. 1 AFBG förderfähig.3. Die Weiterbildung ist eine gleichwertige Ausbildung i.S.v. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AFBG.4. Auch die übrigen Voraussetzungen der Förderfähigkeit nach dem AFBG sind gegeben.
Entscheidungsdatum: 2024-01-05
Aktenzeichen: 21 K 6504/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0105.21K6504.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Normen: AFBG § 2 Abs 1 S 1 Nr. 2; AFBG § 2 Abs 3
Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides vom 00. August 2021 verpflichtet, dem Kläger Förderung nach dem AFBG in gesetzlicher Höhe für seine Aufstiegsfortbildung für die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang zum Finanzfachwirt (FH) an der Hochschule T. gemäß Antrag vom 0. März 2021 zu gewähren.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Dieses Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des nach diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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