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14 K 8046/21.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-08-22, 14 K 8046/21.A
14 K 8046/21.ATribunal Administrativo22 de ago. de 2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-22
Aktenzeichen: 14 K 8046/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0822.14K8046.21A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 00. 00 0000 verpflichtet festzustellen, dass in der Person des Klägers ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG hinsichtlich Indien besteht.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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