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28 K 8329/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-12-08, 28 K 8329/19
28 K 8329/19Tribunal Administrativo8 de dez. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-08
Aktenzeichen: 28 K 8329/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1208.28K8329.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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