projetos
29 K 6059/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-09-07, 29 K 6059/21
29 K 6059/21Tribunal Administrativo7 de set. de 2022
Ein Schreiben, das aus objektiver Empfängersicht den Eindruck eines Entwurfs erweckt, dem der eigentliche Verwaltungsakt noch nachfolgen werde, kann nicht als Verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfG verstanden werden.
Entscheidungsdatum: 2022-09-07
Aktenzeichen: 29 K 6059/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0907.29K6059.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Kammer
Normen: § 35 VwVfG
Ein Schreiben, das aus objektiver Empfängersicht den Eindruck eines Entwurfs erweckt, dem der eigentliche Verwaltungsakt noch nachfolgen werde, kann nicht als Verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfG verstanden werden.
Der mit E-Mail vom 25. Juni 2021 übersandte Beschluss ohne Datum wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.