Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-08-05, 18 L 621/22

18 L 621/22Tribunal Administrativo5 de ago. de 2022

Abrir fonte

Regest

1. Eine an die Eltern eines den Präsenzunterricht verweigernden Schülers gerichtete Schulbesuchsaufforderung ist auch in Anbetracht der Risiken einer Infektion des Schülers mit dem Corona-Virus verhältnismäßig.2. Im Verhältnis zwischen Schüler und Staat besteht kein Anspruch auf Ausschluss einer Infektion mit dem Corona-Virus. Ein Schüler muss sich vielmehr auf die Hinnahme eines zumutbaren Risikos verweisen lassen. Die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist bei Schülern ohne erhöhte individuelle Vulnerabilität derzeit nicht mit unverhältnismäßigen Gesundheitsgefahren verbunden.

Texto completo

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 L 621/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-05

Aktenzeichen: 18 L 621/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0805.18L621.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: Art. 2 GG; Art. 7 GG; Art. 8 Abs. 2 LV NRW; § 34 Abs. 2 SchulG NRW

Leitsätze

  1. Eine an die Eltern eines den Präsenzunterricht verweigernden Schülers gerichtete Schulbesuchsaufforderung ist auch in Anbetracht der Risiken einer Infektion des Schülers mit dem Corona-Virus verhältnismäßig.2. Im Verhältnis zwischen Schüler und Staat besteht kein Anspruch auf Ausschluss einer Infektion mit dem Corona-Virus. Ein Schüler muss sich vielmehr auf die Hinnahme eines zumutbaren Risikos verweisen lassen. Die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist bei Schülern ohne erhöhte individuelle Vulnerabilität derzeit nicht mit unverhältnismäßigen Gesundheitsgefahren verbunden.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.