Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-05-31, 8 L 179/22

8 L 179/22Tribunal Administrativo31 de mai. de 2022

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Verwaltungsgericht Düsseldorf — 8 L 179/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-05-31

Aktenzeichen: 8 L 179/22

ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0531.8L179.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Dem Antragsgegner wird es im Wege der einstweiligen Anordnung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache - sofern eine solche nicht anhängig gemacht wird, längstens bis zum 31. August 2022 - untersagt, folgende Äußerungen über die Antragstellerin nachgeordneten Behörden gegenüber mündlich oder schriftlich zu tätigen:

  • die von der Antragstellerin ausgestellten Sprachzertifikate sind nicht anerkennungsfähig in staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren;
  • ausschließlich Mitgliedsinstitutionen der Association of Language Testers in Europe (ALTE) sind anerkennungsfähig.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner je zur Hälfte.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

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