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26 K 9087/18•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-05-13, 26 K 9087/18
26 K 9087/18Tribunal Administrativo13 de mai. de 2022
Die Besoldung der Grundschullehrer in Nordrhein-Westfalen nach Besoldungsgruppe A 12 ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Das Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) i.V.m. dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebieten nicht die Gleichstellung mit Lehrern an Gymnasien (Besoldungsgruppe A 13). (hier: Ausbildung nach dem LABG 2009)
Entscheidungsdatum: 2022-05-13
Aktenzeichen: 26 K 9087/18
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0513.26K9087.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Kammer
Die Besoldung der Grundschullehrer in Nordrhein-Westfalen nach Besoldungsgruppe A 12 ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Das Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) i.V.m. dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebieten nicht die Gleichstellung mit Lehrern an Gymnasien (Besoldungsgruppe A 13). (hier: Ausbildung nach dem LABG 2009)
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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