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11 K 6309/18•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-03-21, 11 K 6309/18
11 K 6309/18Tribunal Administrativo21 de mar. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-21
Aktenzeichen: 11 K 6309/18
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0321.11K6309.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Beklagten vom 22. Juni 2018 (Az. 00000-00-000) wird aufgehoben.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Kläger tragen die Beklagte und die Beigeladene jeweils zur Hälfte. Die Beklagte und die Beigeladene tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des aus dem Urteil jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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