projetos
7 K 4050/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-03-08, 7 K 4050/21
7 K 4050/21Tribunal Administrativo8 de mar. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-08
Aktenzeichen: 7 K 4050/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0308.7K4050.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung der Ordnungsverfügung vom 00. Mai 2021 in der Fassung der Änderungsverfügung vom 00. Februar 2022 verpflichtet, dem Kläger die Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG zu verlängern.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.