Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-12-17, 7 K 6069/21

7 K 6069/21Tribunal Administrativo17 de dez. de 2021

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Regest

Zulässige Ermessenserwägungen bei der Befristung von ausweisungs- und abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverboten

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Verwaltungsgericht Düsseldorf — 7 K 6069/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-17

Aktenzeichen: 7 K 6069/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:1217.7K6069.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 11 AufenthG; § 53 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG; § 53 Abs. 2 AufenthG; § 54 Abs. 1a d) AufenthG; § 55 AufenthG

Leitsätze

Zulässige Ermessenserwägungen bei der Befristung von ausweisungs- und abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverboten

Tenor

Die Anordnung und Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots in der Ordnungsverfügung der Beklagten vom 05.08.2021 wird aufgehoben.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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