Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-06-21, 28 K 819/20

28 K 819/20Tribunal Administrativo21 de jun. de 2021

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Die Wirksamkeit einer Antragstellung mit dem Programm ELAN-NRW setzt nicht voraus, dass der unterzeichnete Datenbegleitschei im Original an die Landwirtschaftskammer NRW übersandt wird.

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Verwaltungsgericht Düsseldorf — 28 K 819/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-21

Aktenzeichen: 28 K 819/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0621.28K819.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Kammer

Normen: Richtlinien zur Förderung des ökologischen Landbaus des Ministeriums für Klimasc; hutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 5. November 2015

Leitsätze

Die Wirksamkeit einer Antragstellung mit dem Programm ELAN-NRW setzt nicht voraus, dass der unterzeichnete Datenbegleitschei im Original an die Landwirtschaftskammer NRW übersandt wird.

Tenor

Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid des Direktors der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter vom 13. Januar 2020 wird aufgehoben.

Der Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 7.096,34 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom 13. Mai 2000 an zurückzuzahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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