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6 L 199/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-05-12, 6 L 199/21
6 L 199/21Tribunal Administrativo12 de mai. de 2021
Zur Unzuverlässigkeit eines Mietwagenunternehmers, der Beförderungsaufträge unter Inanspruchnahme des Fahrvermittlers "Uber" übernimmt (hier: bejaht wegen Verstößen gegen die Rückkehrpflicht und fehlender Bestellung eines Vertreters am Betriebssitz).
Entscheidungsdatum: 2021-05-12
Aktenzeichen: 6 L 199/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0512.6L199.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: PBefG § 25 Abs. 1 Nr. 1; PBefG § 49 Abs. 4; PBefG § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; BOKraft § 5; VwGO § 80 Abs. 5
Zur Unzuverlässigkeit eines Mietwagenunternehmers, der Beförderungsaufträge unter Inanspruchnahme des Fahrvermittlers "Uber" übernimmt (hier: bejaht wegen Verstößen gegen die Rückkehrpflicht und fehlender Bestellung eines Vertreters am Betriebssitz).
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 100.000,- Euro festgesetzt.
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