Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-04-26, 6 K 957/20

6 K 957/20Tribunal Administrativo26 de abr. de 2021

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Regest

Das Mitführen einer Minikamera in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung stellt eine schwerwiegende Täuschungshandlung mit Hilfe Dritter dar und rechtfertigt zumindest nach der Erlasslage in Nordrhein-Westfalen in der Regel die Anordnung einer Einzelprüfung.

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Verwaltungsgericht Düsseldorf — 6 K 957/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-26

Aktenzeichen: 6 K 957/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0426.6K957.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 StVG; § 15 FeV; § 16 FeV, 22 Abs. 4 FeV

Leitsätze

Das Mitführen einer Minikamera in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung stellt eine schwerwiegende Täuschungshandlung mit Hilfe Dritter dar und rechtfertigt zumindest nach der Erlasslage in Nordrhein-Westfalen in der Regel die Anordnung einer Einzelprüfung.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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