projetos
6 L 2246/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-01-07, 6 L 2246/20
6 L 2246/20Tribunal Administrativo7 de jan. de 2021
1. Ermahnung und Verwarnung müssen im Zeitpunkt ihres Ergreifens rechtmäßig sein. Dürfen die zugrundeliegenden Taten danach gemäß § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG nicht mehr verwertet werden, lässt das die Maßnahmen nicht nachträglich rechtswidrig werden. 2. Die Registerauskunft über eine Tat unterliegt dem Vernichtungsgebot des § 2 Abs. 9 Satz 2 und 3 StVG erst, wenn die Maßnahme, die auf ihm beruht, selbst zu löschen ist.
Entscheidungsdatum: 2021-01-07
Aktenzeichen: 6 L 2246/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0107.6L2246.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 4 Abs. 5 Satz 1 StVG; § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG; § 2 Abs. 9 Satz 2 und 3 StVG
Ermahnung und Verwarnung müssen im Zeitpunkt ihres Ergreifens rechtmäßig sein. Dürfen die zugrundeliegenden Taten danach gemäß § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG nicht mehr verwertet werden, lässt das die Maßnahmen nicht nachträglich rechtswidrig werden.
Die Registerauskunft über eine Tat unterliegt dem Vernichtungsgebot des § 2 Abs. 9 Satz 2 und 3 StVG erst, wenn die Maßnahme, die auf ihm beruht, selbst zu löschen ist.
Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 6 K 6651/20 geführten Klage des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 12. Oktober 2020 wird hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet und hinsichtlich der Aufforderung zur Abgabe des Führerscheins wiederhergestellt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.