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3 K 4404/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-11-27, 3 K 4404/20
3 K 4404/20Tribunal Administrativo27 de nov. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-27
Aktenzeichen: 3 K 4404/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:1127.3K4404.20.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 3. Kammer
Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache hinsichtlich der Anordnungen in den Nummern 1.1, 1.2, 1.3 und 3.1, 3.2, 3.3 der Ordnungsverfügung der Bezirksregierung E. vom 25. Juni 2020 übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren (deklaratorisch) eingestellt.
Im Übrigen wird hinsichtlich Nummer 4. der Ordnungsverfügung vom 25. Juni 2020 die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.
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