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10 K 6654/17•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-08-05, 10 K 6654/17
10 K 6654/17Tribunal Administrativo5 de ago. de 2020
Beweiswürdigungen im schriftlichen Verfahren im Rahmen von truppendienstlichen Entscheidungen haben für das Entlassungsverfahren nach § 145 WDO Bindungswirkung. Das Sich-Verschaffen unberechtiger finanzieller Vorteile kann eine allgemeine Erscheinung sein, die regelmäßig eine Nachahmungsgefahr begründet. Sollte die Dienstpflichtverletzung eine Nachahmungsgefahr begründen, kommt eine Disziplinarmaßnahme - anders als bei der Fallgruppe der Wiederholungsgefahr - nicht ohne weiteres in Betracht.
Entscheidungsdatum: 2020-08-05
Aktenzeichen: 10 K 6654/17
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0805.10K6654.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. August 2020
Beweiswürdigungen im schriftlichen Verfahren im Rahmen von truppendienstlichen Entscheidungen haben für das Entlassungsverfahren nach § 145 WDO Bindungswirkung.
Das Sich-Verschaffen unberechtiger finanzieller Vorteile kann eine allgemeine Erscheinung sein, die regelmäßig eine Nachahmungsgefahr begründet.
Sollte die Dienstpflichtverletzung eine Nachahmungsgefahr begründen, kommt eine Disziplinarmaßnahme - anders als bei der Fallgruppe der Wiederholungsgefahr - nicht ohne weiteres in Betracht.
Die Klage wird abgewiesen
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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