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10 K 3802/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-06-10, 10 K 3802/19
10 K 3802/19Tribunal Administrativo10 de jun. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-10
Aktenzeichen: 10 K 3802/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0610.10K3802.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Der Bescheid der Beklagten vom 27. März 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der Beklagten 15. April 2019 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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