Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-02-06, 40 K 4082/18.PVL

40 K 4082/18.PVLTribunal Administrativo6 de fev. de 2020

Abrir fonte

Regest

Die Entscheidung eines Ministeriums, für seinen Geschäftsbereich der Empfehlung des 1. Landesbeauftragten für Informationstechnik (CIO) zur Einführung eines bestimmten IT-Systems für den eigenen Geschäftsbereich zu folgen, ist keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme, wenn das IT-System vom nachgeordneten Bereich tatsächlich erst noch einzuführen (tatsächliche Implementierung) ist. 2. Dasselbe gilt, wenn das Ministerium eine nachgeordnete Dienststelle anweist, das IT-System dort tatsächlich einzuführen.

Texto completo

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 40 K 4082/18.PVL — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-06

Aktenzeichen: 40 K 4082/18.PVL

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0206.40K4082.18PVL.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Fachkammer nach dem Landespersonalvertretungsgesetz

Normen: § 66 LPVG NRW; § 22 EGovG NRW; § 78 LPVG NRW

Leitsätze

Die Entscheidung eines Ministeriums, für seinen Geschäftsbereich der Empfehlung des 1. Landesbeauftragten für Informationstechnik (CIO) zur Einführung eines bestimmten IT-Systems für den eigenen Geschäftsbereich zu folgen, ist keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme, wenn das IT-System vom nachgeordneten Bereich tatsächlich erst noch einzuführen (tatsächliche Implementierung) ist.

  1. Dasselbe gilt, wenn das Ministerium eine nachgeordnete Dienststelle anweist, das IT-System dort tatsächlich einzuführen.

Tenor

Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird es eingestellt.

Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.