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40 K 4082/18.PVL•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-02-06, 40 K 4082/18.PVL
40 K 4082/18.PVLTribunal Administrativo6 de fev. de 2020
Die Entscheidung eines Ministeriums, für seinen Geschäftsbereich der Empfehlung des 1. Landesbeauftragten für Informationstechnik (CIO) zur Einführung eines bestimmten IT-Systems für den eigenen Geschäftsbereich zu folgen, ist keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme, wenn das IT-System vom nachgeordneten Bereich tatsächlich erst noch einzuführen (tatsächliche Implementierung) ist. 2. Dasselbe gilt, wenn das Ministerium eine nachgeordnete Dienststelle anweist, das IT-System dort tatsächlich einzuführen.
Entscheidungsdatum: 2020-02-06
Aktenzeichen: 40 K 4082/18.PVL
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0206.40K4082.18PVL.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Fachkammer nach dem Landespersonalvertretungsgesetz
Normen: § 66 LPVG NRW; § 22 EGovG NRW; § 78 LPVG NRW
Die Entscheidung eines Ministeriums, für seinen Geschäftsbereich der Empfehlung des 1. Landesbeauftragten für Informationstechnik (CIO) zur Einführung eines bestimmten IT-Systems für den eigenen Geschäftsbereich zu folgen, ist keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme, wenn das IT-System vom nachgeordneten Bereich tatsächlich erst noch einzuführen (tatsächliche Implementierung) ist.
Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird es eingestellt.
Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.
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