Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-01-09, 6 K 17945/17

6 K 17945/17Tribunal Administrativo9 de jan. de 2020

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Die Anerkennung weiterer Unterrichtsräume für Ausbildungsstätten i.S.d. BKrFQG ist nicht nach Tarifnummer 345 der zum 14.08.2017 geänderten GebOSt gebührenpflichtig.

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Verwaltungsgericht Düsseldorf — 6 K 17945/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-09

Aktenzeichen: 6 K 17945/17

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0109.6K17945.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 7 BKrFQG, GebOSt, Nr. 345 der Anlage 1 zur GebOSt

Leitsätze

Die Anerkennung weiterer Unterrichtsräume für Ausbildungsstätten i.S.d. BKrFQG ist nicht nach Tarifnummer 345 der zum 14.08.2017 geänderten GebOSt gebührenpflichtig.

Tenor

Die Gebührenfestsetzungen in den Bescheiden des beklagten Landes vom 20. Oktober 2017 mit den Aktenzeichen 00.00.00.00-00/00, -000/00, -000/00, -000/00, -000/00 und -000/00 werden aufgehoben.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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