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7 K 1200/23•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2024-03-06, 7 K 1200/23
7 K 1200/23Tribunal Administrativo6 de mar. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-06
Aktenzeichen: 7 K 1200/23
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2024:0306.7K1200.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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