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12 K 3694/20•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2023-04-21, 12 K 3694/20
12 K 3694/20Tribunal Administrativo21 de abr. de 2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-21
Aktenzeichen: 12 K 3694/20
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2023:0421.12K3694.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Beschlusses zu 3. ihrer Stadtverordnetenversammlung vom 18. November 2020 verpflichtet, durch die Stadtverordnetenversammlung einen Wahlprüfungsbeschluss dahingehend zu fassen, dass die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung vom 13. September 2020 im Wahlbezirk 02 für gültig erklärt wird.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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