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4 K 2967/20•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2022-07-29, 4 K 2967/20
4 K 2967/20Tribunal Administrativo29 de jul. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-29
Aktenzeichen: 4 K 2967/20
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2022:0729.4K2967.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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