Verwaltungsgericht Aachen, 2025-08-26, 6 L 722/25

6 L 722/25Tribunal Administrativo26 de ago. de 2025

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Regest

Bei der Beurteilung, ob eine gemischte Veranstaltung ihrem Gesamtgepräge nach eine Versammlung darstellt, sind solche Anliegen und die ihrer Umsetzung dienenden Elemente zu vernachlässigen, bei denen erkennbar ist, dass mit ihnen nicht ernsthaft die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung bezweckt wird, die mithin nur vorgeschoben sind, um den Schutz der Versammlungsfreiheit beanspruchen zu können

Texto completo

Verwaltungsgericht Aachen — 6 L 722/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-08-26

Aktenzeichen: 6 L 722/25

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2025:0826.6L722.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: VwGO § 80 Abs 5 Satz 1; VersG NRW § 2 Abs 3; VersG NRW § 13 Abs 1

Leitsätze

Bei der Beurteilung, ob eine gemischte Veranstaltung ihrem Gesamtgepräge nach eine Versammlung darstellt, sind solche Anliegen und die ihrer Umsetzung dienenden Elemente zu vernachlässigen, bei denen erkennbar ist, dass mit ihnen nicht ernsthaft die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung bezweckt wird, die mithin nur vorgeschoben sind, um den Schutz der Versammlungsfreiheit beanspruchen zu können

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.

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