projetos
5 K 1343/21•Verwaltungsgericht Aachen, 2023-04-21, 5 K 1343/21
5 K 1343/21Tribunal Administrativo21 de abr. de 2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-21
Aktenzeichen: 5 K 1343/21
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2023:0421.5K1343.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: FStrG: § 9 Abs. 8
Der Bescheid des Beklagten vom 7. Mai 2021, Az: X 000/00.00.00/XX/0000_(000/00) wird auf-gehoben.
Es wird festgestellt, dass für die Verwirklichung des von der Klägerin beabsichtigten Bau-vorhabens, "Errichtung eines Einfamilienhauses mit Pkw-Garage auf dem Vorhabengrundstück A. Straße 511a, 00000 B. " eine Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesfern-straßengesetz nicht erforderlich ist.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.