Verwaltungsgericht Aachen, 2022-06-01, 4 K 2198/21

4 K 2198/21Tribunal Administrativo1 de jun. de 2022

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Einzelfall eines fehlendes Rechtsschutzinteresses für das Begehren auf Einstellung einer - tatsächlich nicht existierenden - Entscheidung in die Datenbank NRWE.

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Verwaltungsgericht Aachen — 4 K 2198/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-01

Aktenzeichen: 4 K 2198/21

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2022:0601.4K2198.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Leitsätze

Einzelfall eines fehlendes Rechtsschutzinteresses für das Begehren auf Einstellung einer - tatsächlich nicht existierenden - Entscheidung in die Datenbank NRWE.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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