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2 K 2521/18.A•Verwaltungsgericht Aachen, 2020-11-10, 2 K 2521/18.A
2 K 2521/18.ATribunal Administrativo10 de nov. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-10
Aktenzeichen: 2 K 2521/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:1110.2K2521.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 3 ff AsylG
Soweit die Kläger die Klage zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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