Verfassungsgerichtshof NRW, 2024-08-19, VerfGH 95/24.VB-2

VerfGH 95/24.VB-2Tribunal Constitucional19 de ago. de 2024

Abrir fonte

Texto completo

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 95/24.VB-2 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-08-19

Aktenzeichen: VerfGH 95/24.VB-2

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2024:0819.VERFGH95.24VB2.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Soweit der Antrag überhaupt auf einen zulässigen Inhalt gerichtet ist, ist die in der Hauptsache noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde derzeit unzulässig. Jedenfalls ist auch mit Rücksicht auf möglicherweise wegen besonderer Eilbedürftigkeit reduzierte Begründungsanforderungen die Möglichkeit einer Verletzung der Antragstellerin in einem ihrer in der Landesverfassung enthaltenen Rechte nicht hinreichend aufgezeigt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.