Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-07-10, 6 B 410/25

6 B 410/25Tribunal Administrativo10 de jul. de 2025

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Regest

Erfolglose Beschwerde eines Städtischen Oberverwaltungsrats, der sich in einem Konkurrentenstreitverfahren dagegen wehrt, dass er wegen Nichterfüllung eines konstitutiven Anforderungsmerkmals bereits in einem ersten Auswahlschritt aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen worden ist.

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Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 410/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-07-10

Aktenzeichen: 6 B 410/25

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0710.6B410.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 123

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Städtischen Oberverwaltungsrats, der sich in einem Konkurrentenstreitverfahren dagegen wehrt, dass er wegen Nichterfüllung eines konstitutiven Anforderungsmerkmals bereits in einem ersten Auswahlschritt aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen worden ist.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 25.000,00 Euro festgesetzt.

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