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5 E 95/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-04-24, 5 E 95/25
5 E 95/25Tribunal Administrativo24 de abr. de 2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-24
Aktenzeichen: 5 E 95/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0424.5E95.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5
Unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 4. Februar 2025 wird der Klägerin für das Klageverfahren erster Instanz insoweit Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt H. aus S. beigeordnet, als sie die Aufhebung der am 7. September 2023 zugestellten Ordnungsverfügung über die Bestätigung der Sicherstellung ihres Hundes begehrt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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