Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-03-03, 6 B 1234/24

6 B 1234/24Tribunal Administrativo3 de mar. de 2025

Abrir fonte

Regest

1. Erfolglose Beschwerde des Dienstherrn in einem Konkurrentenstreitverfahren. 2. Auch bei einem inhomogenen Bewerberfeld hat der Dienstherr zunächst zumindest den Versuch zu unternehmen, eine Auswahlentscheidung auf der Grundlage schriftlicher Leistungseinschätzungen zu ermöglichen. Angesichts der Unterschiede zwischen dienstlichen Beurteilungen und Arbeitszeugnissen wird es aber häufig nicht zu beanstanden sein, wenn der Dienstherr bei der Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass es nicht möglich ist, auf ihrer Grundlage einen validen - vor allem Beamte nicht strukturell benachteiligenden - Qualifikationsvergleich anzustellen. 3. Anders liegt es regelmäßig, wenn der Bewerberkreis sich allein aus Beamten und Tarifbeschäftigten zusammensetzt.

Texto completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1234/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-03

Aktenzeichen: 6 B 1234/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0303.6B1234.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art. 33 Abs. 2; LVO NRW § 2

Leitsätze

  1. Erfolglose Beschwerde des Dienstherrn in einem Konkurrentenstreitverfahren.

  2. Auch bei einem inhomogenen Bewerberfeld hat der Dienstherr zunächst zumindest den Versuch zu unternehmen, eine Auswahlentscheidung auf der Grundlage schriftlicher Leistungseinschätzungen zu ermöglichen. Angesichts der Unterschiede zwischen dienstlichen Beurteilungen und Arbeitszeugnissen wird es aber häufig nicht zu beanstanden sein, wenn der Dienstherr bei der Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass es nicht möglich ist, auf ihrer Grundlage einen validen - vor allem Beamte nicht strukturell benachteiligenden - Qualifikationsvergleich anzustellen.

  3. Anders liegt es regelmäßig, wenn der Bewerberkreis sich allein aus Beamten und Tarifbeschäftigten zusammensetzt.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 22.000 Euro festgesetzt.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.