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7 A 828/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-12-05, 7 A 828/22
7 A 828/22Tribunal Administrativo5 de dez. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-05
Aktenzeichen: 7 A 828/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1205.7A828.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Auf die Berufung der Beklagten wird das angefochtene Urteil teilweise geändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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