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1 A 983/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-10-31, 1 A 983/21
1 A 983/21Tribunal Administrativo31 de out. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-31
Aktenzeichen: 1 A 983/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1031.1A983.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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