Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-08-15, 6 B 251/24

6 B 251/24Tribunal Administrativo15 de ago. de 2024

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Erfolglose Beschwerde einer Lehrerin, die sich gegen ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder Bewährung wendet.

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Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 251/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-08-15

Aktenzeichen: 6 B 251/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0815.6B251.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; GG Art. 33 Abs. 2

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde einer Lehrerin, die sich gegen ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder Bewährung wendet.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

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