Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-02-14, 6 B 10/24

6 B 10/24Tribunal Administrativo14 de fev. de 2024

Abrir fonte

Regest

Erfolglose Beschwerde einer Studienrätin, die die Fortsetzung eines Stellenbesetzungsverfahrens begehrt, indem sie zwar die einzige Bewerberin ist, zu dessen Bewerberkreis sie jedoch nicht zählt, weil ihre Beförderung auf die ausgeschriebene Stelle gegen das Verbot der Sprungbeförderung verstieße.

Texto completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 10/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-14

Aktenzeichen: 6 B 10/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0214.6B10.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: LBG NRW § 19 Abs. 4; LVO NRW § 7 Abs. 1 Satz 1

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde einer Studienrätin, die die Fortsetzung eines Stellenbesetzungsverfahrens begehrt, indem sie zwar die einzige Bewerberin ist, zu dessen Bewerberkreis sie jedoch nicht zählt, weil ihre Beförderung auf die ausgeschriebene Stelle gegen das Verbot der Sprungbeförderung verstieße.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.