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6 B 294/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-06-29, 6 B 294/23
6 B 294/23Tribunal Administrativo29 de jun. de 2023
Erfolglose Beschwerde mit dem Ziel der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit sowie gegen die in demselben Bescheid verfügte Entlassung aus dem Beamtenverhältnis aus Probe. Zu einer arglistigen Täuschung durch Verschweigen bedeutsamer Vorerkrankungen im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung zum Ende der Probezeit.
Entscheidungsdatum: 2023-06-29
Aktenzeichen: 6 B 294/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0629.6B294.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 80 Abs. 5; BeamtStG § 12 Abs. 1 Nr. 1; LBG NRW § 17 Abs. 2; BeamtStG § 23 Abs. 3 Nr. 2
Erfolglose Beschwerde mit dem Ziel der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit sowie gegen die in demselben Bescheid verfügte Entlassung aus dem Beamtenverhältnis aus Probe.
Zu einer arglistigen Täuschung durch Verschweigen bedeutsamer Vorerkrankungen im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung zum Ende der Probezeit.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf die Wertstufe bis 30.000,00 Euro festgesetzt.
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