Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-11-22, 6 B 1157/22

6 B 1157/22Tribunal Administrativo22 de nov. de 2022

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Regest

Erfolglose Beschwerde einer Grundschulrektorin gegen die Ablehnung eines Rechtsschutzantrags, gerichtet auf eine vorläufige Untersagung der Neubesetzung ihres früheren Dienstpostens nach ihrer sofort vollziehbaren Versetzung.

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Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1157/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-22

Aktenzeichen: 6 B 1157/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1122.6B1157.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 123 Abs. 1; LBG NRW § 25 Abs. 1; SchulG NRW § 61 Abs. 4

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde einer Grundschulrektorin gegen die Ablehnung eines Rechtsschutzantrags, gerichtet auf eine vorläufige Untersagung der Neubesetzung ihres früheren Dienstpostens nach ihrer sofort vollziehbaren Versetzung.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren ebenfalls auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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