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6 A 2601/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-09-21, 6 A 2601/20
6 A 2601/20Tribunal Administrativo21 de set. de 2022
1. Erfolgloser Zulassungsantrag einer ehemaligen Lehrerin, deren Klage auf Aufhebung der verfügten Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe gerichtet ist. 2. Es handelt sich um eine nachhaltige und schwerwiegende Verletzung von leicht einsehbaren Kernpflichten einer Lehrkraft, wenn diese in einem nicht unerheblichen mehrmonatigen Zeitraum, einem Schüler zahlreiche Textnachrichten schreibt, mit denen sie diesem eine mindestens enge freundschaftliche Beziehung suggeriert, ihn mit ihren eigenen Problemen und Befindlichkeiten bedrängt und ihn psychisch erheblich unter Druck setzt.
Entscheidungsdatum: 2022-09-21
Aktenzeichen: 6 A 2601/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0921.6A2601.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG §23 Abs.3 S.1 Nr.1; BeamtStG §23 Abs.3 S.1 Nr.2; LBG NRW §28 Abs.2; BeamtStG §34 Abs.1 S.3
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 35.000,00 Euro festgesetzt.
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