Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-09-15, 6 B 994/22

6 B 994/22Tribunal Administrativo15 de set. de 2022

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Regest

Erfolglose Beschwerde eines Bewerbers, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners begehrt, ihn weiter am Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst teilnehmen zu lassen. Zur Polizeidiensttauglichkeit bei Laktoseintoleranz.

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Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 994/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-09-15

Aktenzeichen: 6 B 994/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0915.6B994.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Bewerbers, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners begehrt, ihn weiter am Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst teilnehmen zu lassen.

Zur Polizeidiensttauglichkeit bei Laktoseintoleranz.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

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